
MEDIENPRODUKTION --- Telefonische Beratung: +49 (0) 6221 - 18 04 09 --- Email: info[at]nmc-heidelberg.de |
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Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte von über 60.000 Mitgliedern und über einer Million ausländischen Berechtigten.
Die GEMA hat als Verwertungsgesellschaft die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen der Satzung und aus den Berechtigungsverträgen, die mit Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern abgeschlossen werden.
Konkrete Informationen zur Vervielfältigung von Audio-Inhalten beim Presswerk finden Sie hier zum einen für Musikurheber und zum anderen für Musiknutzer.
Bitte beachten Sie, das eine Genehmigung durch die GEMA bis zu 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Die Produktion kann nicht aufgenommen werden, bis uns die GEMA-Meldung vorliegt.
Wir haben die am häufigsten gebräuchlichen Lizenzanträge für Sie hier zusammengestellt:
Lizenzantrag Tondatenträger: | ![]() |
Lizenzantrag Hörbuch: | ![]() |
Lizenzantrag Eigenrepertoire: | ![]() |
Lizenzantrag Selbstbrenner: | ![]() |
Vergütungssätze Tondatenträger: | ![]() |
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